Für Nahrungsergänzung

Fertigpackungskontrolle für Nahrungsergänzung

Pulver nach Gewicht, Kapseln nach Stückzahl: beide Kennzeichnungsarten nach FPackV prüfen.

Nahrungsergänzung kommt in zwei Formen: als Pulver nach Gewicht und als Kapseln oder Tabletten nach Stückzahl. Beide Kennzeichnungsarten haben ihre eigene Prüflogik. Justage kennt sie und wählt automatisch den richtigen Weg.

Deine typischen Gebinde

Toleranzen für Pulver nach Gewicht (§ 9 Abs. 3 und Abs. 4). Kapseln werden nach Stückzahl geprüft (Anlage 4).

GebindeMATU1Verkehrsf.
100 g Pulver4,5 g95,5 g91 g
250 g Pulver9 g241 g232 g
500 g Pulver15 g485 g470 g

Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.

Gewicht und Stückzahl

Pulver wird nach Gewicht geprüft, mit Minusabweichung, Verkehrsfähigkeitsgrenze und Mittelwertregel wie bei anderer Gewichtsware. Kapseln und Tabletten werden nach Stückzahl gekennzeichnet und nach Anlage 4 geprüft: Bis 30 Stück muss jede Packung mindestens die angegebene Menge enthalten, darüber gilt Mittelwert ≥ Nennfüllmenge mit höchstens einem Stück Minusabweichung je angefangenes Hundert.

Für nach Stückzahl, Länge oder Fläche gekennzeichnete Ware arbeitet das Kriterium mit der Spannweite statt der Standardabweichung. Justage beherrscht beide Rechenwege.

Saubere Chargenkontrolle

Gerade bei Nahrungsergänzung ist eine lückenlose Chargendokumentation Gold wert. Ein Losprotokoll je Charge hält Einzelwerte, Urteil und Rechenweg fest und ist bei einer Kontrolle sofort auffindbar.

Der Prüf-Flow bleibt bei jeder Kennzeichnungsart derselbe: Los anlegen, Werte eintippen, Urteil live sehen, Protokoll speichern.

Passende Ratgeber

Passende Rechner

  • Toleranz-Rechner

    Nennfüllmenge rein, Minusabweichung, TU1 und Verkehrsfähigkeitsgrenze raus.

  • Stichprobenplan-Rechner

    Losgröße rein, Prüfart, Stichprobenumfang, Annahme- und Rückweisezahl raus.

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