Für Nahrungsergänzung
Pulver nach Gewicht, Kapseln nach Stückzahl: beide Kennzeichnungsarten nach FPackV prüfen.
Nahrungsergänzung kommt in zwei Formen: als Pulver nach Gewicht und als Kapseln oder Tabletten nach Stückzahl. Beide Kennzeichnungsarten haben ihre eigene Prüflogik. Justage kennt sie und wählt automatisch den richtigen Weg.
Deine typischen Gebinde
Toleranzen für Pulver nach Gewicht (§ 9 Abs. 3 und Abs. 4). Kapseln werden nach Stückzahl geprüft (Anlage 4).
| Gebinde | MA | TU1 | Verkehrsf. |
|---|---|---|---|
| 100 g Pulver | 4,5 g | 95,5 g | 91 g |
| 250 g Pulver | 9 g | 241 g | 232 g |
| 500 g Pulver | 15 g | 485 g | 470 g |
Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
Pulver wird nach Gewicht geprüft, mit Minusabweichung, Verkehrsfähigkeitsgrenze und Mittelwertregel wie bei anderer Gewichtsware. Kapseln und Tabletten werden nach Stückzahl gekennzeichnet und nach Anlage 4 geprüft: Bis 30 Stück muss jede Packung mindestens die angegebene Menge enthalten, darüber gilt Mittelwert ≥ Nennfüllmenge mit höchstens einem Stück Minusabweichung je angefangenes Hundert.
Für nach Stückzahl, Länge oder Fläche gekennzeichnete Ware arbeitet das Kriterium mit der Spannweite statt der Standardabweichung. Justage beherrscht beide Rechenwege.
Gerade bei Nahrungsergänzung ist eine lückenlose Chargendokumentation Gold wert. Ein Losprotokoll je Charge hält Einzelwerte, Urteil und Rechenweg fest und ist bei einer Kontrolle sofort auffindbar.
Der Prüf-Flow bleibt bei jeder Kennzeichnungsart derselbe: Los anlegen, Werte eintippen, Urteil live sehen, Protokoll speichern.
Passende Ratgeber
Unter 100 Stück wird voll geprüft, darüber greift der Stichprobenplan. Die Losgröße legt Umfang, Annahme- und Rückweisezahl fest.
Wer Ware mit aufgedruckter Füllmenge verkauft, fällt unter die FPackV. Das sind die Pflichten in einfachen Worten.
Nicht jede einzelne Packung, aber der Durchschnitt muss stimmen. Und die Streuung fließt über einen Sicherheitszuschlag mit ein.
Passende Rechner
Nennfüllmenge rein, Minusabweichung, TU1 und Verkehrsfähigkeitsgrenze raus.
Losgröße rein, Prüfart, Stichprobenumfang, Annahme- und Rückweisezahl raus.
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