Kostenloser Rechner · FPackV Anlage 3 Nr. 5b
Tarastreuung nach FPackV prüfen
Prüfe, ob die Streuung der Taragewichte deiner Leerpackungen vernachlässigbar ist. Ist sie es, darfst du einen pauschalen Tara-Abzug verwenden – sonst muss jede Leerpackung einzeln gewogen werden.
Tarastreuung
VernachlässigbarMindestens eine Bedingung ist erfüllt – ein pauschaler Tara-Abzug ist zulässig.
Tarastreuung vernachlässigbar (Anlage 3 Nr. 5b): mittlere Tara 15.01 (Grenze 25) ≤ 10 % NF, s = 0.1197 (Grenze 2.25) ≤ 0,25 × MA. Pauschaler Tara-Abzug zulässig. Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
Willst du dieses Ergebnis als prüfungssicheres Losprotokoll?
Das macht Justage: Stichprobe erfassen, Urteil bekommen, PDF fürs Eichamt speichern.
Erste Prüfung kostenlos rechnenHäufige Fragen
- Wann ist die Tarastreuung vernachlässigbar?
- Nach FPackV Anlage 3 Nr. 5b ist die Tarastreuung vernachlässigbar, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist: das mittlere Taragewicht liegt bei höchstens 10 % der Nennfüllmenge, oder die Standardabweichung der Taragewichte ist höchstens ein Viertel der zulässigen Minusabweichung.
- Was passiert, wenn die Tarastreuung nicht vernachlässigbar ist?
- Dann ist ein pauschaler Tara-Abzug nicht zulässig. Stattdessen muss jede Leerpackung einzeln gewogen werden, um das Nettogewicht korrekt zu bestimmen.
- Wie viele Taragewichte muss ich erfassen?
- Am Abfüllort werden 10 Taragewichte erfasst, bei externer Prüfung 5. Der Rechner weist darauf hin, wenn zu wenige Werte eingegeben wurden.