Kostenloser Rechner · FPackV § 9
Minusabweichung & Verkehrsfähigkeitsgrenze berechnen
Gib die Nennfüllmenge deiner Fertigpackung ein und erhalte die zulässige Minusabweichung (TU1) und die Verkehrsfähigkeitsgrenze nach FPackV § 9 Abs. 3 und 4 – sofort, ohne Anmeldung.
Toleranz für 250 g/ml
Nennfüllmenge 250: Minusabweichung 9 (§ 9 Abs. 3), zulässige Untergrenze TU1 = 241. Verkehrsfähigkeitsgrenze 232 (§ 9 Abs. 4). Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
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Erste Prüfung kostenlos rechnenSo funktioniert die Toleranz nach FPackV
Die zulässige Minusabweichung ist gestaffelt nach Nennfüllmenge (§ 9 Abs. 3): teils als Prozentwert (auf 0,1 g/ml aufgerundet), teils als fester Wert. Die Verkehrsfähigkeitsgrenze (§ 9 Abs. 4) ist das doppelte Toleranzmaß und darf von keiner einzelnen Packung unterschritten werden. Die vollständige Staffelung findest du in der Toleranztabelle.
Häufige Fragen
- Was ist die Minusabweichung (TU1)?
- Die Minusabweichung nach FPackV § 9 Abs. 3 ist die zulässige Unterschreitung der Nennfüllmenge. TU1 = Nennfüllmenge minus Minusabweichung ist die untere Toleranzgrenze, die eine einzelne Packung im Rahmen der Stichprobe unterschreiten darf.
- Was bedeutet die Verkehrsfähigkeitsgrenze?
- Die Verkehrsfähigkeitsgrenze nach FPackV § 9 Abs. 4 ist die absolute Untergrenze: Keine Packung darf sie unterschreiten. Sie liegt beim doppelten Wert der zulässigen Minusabweichung unter der Nennfüllmenge und ist ein Ausschlusskriterium, unabhängig vom Mittelwert.
- Was gilt bei handwerklich hergestellter Ware?
- Für überwiegend handwerklich hergestellte oder natürlich gewachsene Erzeugnisse (FPackV § 10 Abs. 3) gilt das Dreifache der zulässigen Minusabweichung. Die Verkehrsfähigkeitsgrenze bleibt davon unberührt.