Trage Nennfüllmenge, Losgröße und die gemessenen Nettofüllmengen deiner Stichprobe ein. Der Rechner ermittelt Mittelwert und Standardabweichung und fällt das Los-Urteil nach FPackV § 9 – sofort, ohne Anmeldung.
Los-Urteil
Angenommen
Mittelwert x̄
250g/ml
Standardabweichung s
1,155g/ml
Stichprobenumfang
10Stück
Verkehrsfähigkeitsgrenze
232g/ml
Einzelwerte
250g/ml
251g/ml
249g/ml
250g/ml
252g/ml
248g/ml
250g/ml
251g/ml
249g/ml
250g/ml
in Ordnung unter TU1 unter Verkehrsfähigkeitsgrenze
✓Mittelwert (x̄ + k·s): x̄ + k·s = 250 + 0.234 · 1.1547 = 250.2702 ≥ 250 (Nennfüllmenge, Anlage 3 Nr. 6a). Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
✓Minusabweichung (TU1): 0 von 10 Packungen unter TU1 = 241. Rückweisung ab d = 8 (Annahmezahl c = 7). Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
✓Verkehrsfähigkeit (§ 9 Abs. 4): 0 Packung(en) unter der Verkehrsfähigkeitsgrenze 232. Zulässig: 0 (Ausschlusskriterium, unabhängig vom Mittelwert). Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
Gesamturteil: angenommen. Losgröße 5000: nicht-zerstörende Einfach-Stichprobe (Anlage 3 Nr. 3a), n = 125, Annahmezahl c = 7, Rückweisezahl d = 8, k = 0.234. Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
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Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
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Bei der nicht-zerstörenden Prüfung nach Gewicht oder Volumen (FPackV Anlage 3) muss der Mittelwert der Stichprobe das Kriterium x̄ + k·s ≥ Nennfüllmenge erfüllen. Zusätzlich darf höchstens die Annahmezahl c an Packungen unter TU1 liegen und keine Packung unter die Verkehrsfähigkeitsgrenze fallen.
Welche Werte muss ich eingeben?
Die gemessenen Nettofüllmengen (Istwerte) der Stichprobe, getrennt durch Komma, Semikolon oder Zeilenumbruch. Der Rechner ermittelt daraus Mittelwert und Standardabweichung und vergleicht sie mit den Grenzwerten der Nennfüllmenge.
Wann wird ein Los angenommen?
Ein Los wird angenommen, wenn alle drei Kriterien erfüllt sind: das Mittelwertkriterium x̄ + k·s ≥ Nennfüllmenge, die Zahl der Packungen unter TU1 innerhalb der Annahmezahl und keine Packung unter der Verkehrsfähigkeitsgrenze.