Für Manufakturen
Fertigpackungskontrolle für Lebensmittel-Manufakturen
Honig, Marmelade, Aufstriche, Gewürze: handbefüllte Ware nach FPackV prüfen, oft mit der dreifachen Toleranz nach § 10 Abs. 3.
Manufakturen füllen häufig von Hand ab und arbeiten mit natürlich gewachsenen Lebensmitteln. Für sie ist der Handgemacht-Hebel des § 10 Abs. 3 besonders wertvoll: Die Minusabweichung verdreifacht sich, die Kontrolle wird milder. Justage bildet diesen Schalter sauber ab, mit Erklärtext, wann er greifen darf.
Deine typischen Gebinde
Toleranzen mit aktiviertem Handgemacht-Schalter (§ 10 Abs. 3, dreifache Minusabweichung). Ob er greifen darf, entscheidet die Herstellungsweise.
| Gebinde | MA | TU1 | Verkehrsf. |
|---|---|---|---|
| 250 g Honig·3-fach | 27 g | 223 g | 232 g |
| 500 g Honig·3-fach | 45 g | 455 g | 470 g |
| 225 g Marmelade·3-fach | 27 g | 198 g | 207 g |
3-fach: Minusabweichung nach § 10 Abs. 3 (überwiegend handwerklich oder natürlich gewachsen). Ob der Status greift, entscheidet die Herstellungsweise.
Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.
Der Handgemacht-Hebel
Für überwiegend handwerklich hergestellte oder natürlich gewachsene Ware gilt die dreifache Minusabweichung. Bei 500 g Honig sind das statt 15 g dann 45 g Spielraum nach unten. Das entspannt die Kontrolle erheblich.
Wichtig: Der Schalter ist eine Verantwortung, kein Freibrief. Die Verkehrsfähigkeitsgrenze bleibt unverändert, und die Mittelwertregel gilt weiter. Setz den Schalter nur, wenn die handwerkliche Herstellung wirklich überwiegt.
Viele Produkte, ein Flow
Ob Honig, Marmelade, Chutney oder Gewürzmischung: Der Prüf-Flow ist immer gleich. Produkt mit Nennfüllmenge und Kennzeichnungsart anlegen, Los prüfen, Losprotokoll speichern.
Ware in Aufgussflüssigkeit, etwa eingelegtes Gemüse, wird zusätzlich auf das Abtropfgewicht geprüft. Auch dafür kennt Justage den passenden Plan.
Abtropfgewicht: die Prüfung zerstört die Ware
Feinkost in Aufgussflüssigkeit — Antipasti, eingelegtes Gemüse, Ware im Sud — wird nach dem Abtropfgewicht gekennzeichnet (§ 5). Um es zu bestimmen, muss das Glas geöffnet und abgesiebt werden. Die geprüfte Packung ist danach nicht mehr verkäuflich, und genau deshalb sieht Anlage 3 Nr. 3d eigene, viel kleinere Stichproben vor.
Bei einem Los von 300 Gläsern werden 8 Stück geprüft, bei 1.200 Gläsern 13. Der Preis für die kleine Stichprobe ist ein deutlich höherer k-Wert: 1,237 statt 0,379 beziehungsweise 0,847 statt 0,295. Weil die kleine Stichprobe den Mittelwert schlechter schätzt, verlangt das Kriterium einen erheblich größeren Sicherheitsabstand.
Außerdem gibt es hier keine Annahme- und keine Rückweisezahl. Das Mittelwertkriterium entscheidet allein — ein Los fällt oder besteht am Durchschnitt, nicht an der Zahl der Grenzfälle.
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